Bahnbau und Umwelt
Natur- und Umweltschutz
Gesetzliche Grundlagen
Bahnprojekte greifen in Natur und Landschaft ein – deshalb gelten strenge gesetzliche Vorgaben:
1. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Zentrales Gesetz für Natur- und Artenschutz
- Regelt den Schutz von Lebensräumen und Arten
- Vorgabe von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
2. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
- Frühzeitige Prüfung von Umweltauswirkungen
- Grundlage für die Genehmigung von Bahnprojekten
3. Europäisches Naturschutzrecht
- Schutz von FFH-Gebieten, Vögeln und streng geschützten Arten, Umsetzung über das BNatSchG
4. Planfeststellungsverfahren
- Offizielles Zulassungsverfahren für Bahnprojekte
- Umwelt- und Naturschutz werden geprüft und abgewogen
Natur- und Umweltschutz bei der Bahn
- Beim Bau oder Ausbau von Bahnstrecken achten wir auf eine komplexe Planung, die Umwelt, Mensch und Landschaft bestmöglich berücksichtigt und ökologische, wirtschaftliche und soziale Belange bestmöglich vereint.
- Eingriffe in Natur und Landschaft werden so weit wie möglich vermieden. Unvermeidbare Auswirkungen kompensieren wir durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen.
- Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) enthält alle Maßnahmen zum Schutz und Ausgleich und ist fester Bestandteil der Genehmigungsunterlagen.
Beispiele für Maßnahmen:
- Ersatzlebensräume für Zauneidechsen
- Amphibienschutzzäune und Umsetzung
- Nistkästen für Vögel und Fledermäuse
- Wiederherstellung beanspruchter Flächen
- Aufforstung mit standortgerechten Mischwäldern
Umweltverträglichkeit
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ermittelt frühzeitig mögliche Auswirkungen eines Vorhabens auf Umwelt und Natur. Sie stellt sicher, dass Umweltbelange im Zulassungsverfahren angemessen berücksichtigt werden. Gerade bei Bahnprojekten ist die UVP wichtig, da viele Vorhaben UVP-pflichtig sind und besondere Anforderungen wie z. B. die Öffentlichkeitsbeteiligung erfüllen müssen.
Zu schützen sind:
- Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit
- Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
- Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
- Kulturelles Erbe sowie sonstige Sachgüter
- Die Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern
Reptilienschutz bei der Bahn
Beispiel: Zauneidechsen, sie leben gern an sonnigen Bahndämmen mit lockerem Boden und Schotter – ideale Bedingungen zur Eiablage.
Bei Bauarbeiten schützen wir die Tiere durch:
- Vergrämungsmahd zur sanften Vertreibung
- behutsames Einsammeln durch Fachpersonal
- Umsetzung in geeignete Ersatzlebensräume
- Reptilienschutzzaun entlang der Baustelle
So leisten wir einen aktiven Beitrag zum Artenschutz und zur ökologisch verträglichen Umsetzung unserer Infrastrukturprojekte.

Umsiedlung von Eidechsen
So setzt die Deutsche Bahn die Ergebnisse der Artenschutzprüfung im Projekt um:
1. Ausweisung der Maßnahmen
zum Beispiel ein von Umweltplanern erstellten Landschaftspflegerischen Begleitplan
2. Verbindliche Festlegungen
im planrechtsfreien Fall mit Einvernehmen der zuständigen Umweltbehörde.
3. Maßnahmen vor Baubeginn
auch mit mehrjährigem Vorlauf, vor Baubeginn endgültige Freigabe der Flächen

4. Dokumentation der Umsetzung und Pflege
gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt und den Naturschutzbehörden in der Datenbank FINK
5. Überwachung der Umsetzung
der Maßnahmen durch die umweltfachliche Bauüberwachung in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden
6. Berücksichtigung neuer Erkenntnisse
zu Artenvorkommen, aus Beobachtungen der Bauüberwachung oder durch Hinweise Dritter
Klimafreundliche Schiene
Der Schienengüterverkehr ist die umweltfreundliche Alternative zum Transport mit dem LKW, dem Flugzeug oder dem Schiff: Bahnfahren senkt Emissionen, entlastet Straßen und schützt das Klima.
Während ein LKW rund 121 g Treibhausgasemissionen pro Tonne und Kilometer produziert, emittiert ein durchschnittlicher Güterzug nur 20 g Treibhausgase pro Tonne und Kilometer – also fünf Mal weniger als ein LKW.

Denkmalschutz
Der Schutz und die Pflege von Denkmälern sind für uns nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Ausdruck der Wertschätzung für unser kulturelles Erbe.
Für die Prüfung zur Erhaltung von Baudenkmälern arbeiten wir eng mit der Denkmalschutzbehörde des Lankreises Mansfeld-Südharz zusammen.
Instandhaltung
Wir sichern dauerhaft und führen notwendige Instandhaltungen an den Stellwerken Riestedt „Rof“, dem Blockwärterstellwerk Steinberg „W2“ und dem Stellwerk in Sangerhausen „So“ durch.
Alle Instandhaltungsarbeiten werden der Denkmalschutzbehörde mit einer Fotodokumentation der ausgeführten Maßnahmen gemeldet.

Wo Rückbau unvermeidlich ist
Teile der historischen Technik – wie das Reiterstellwerk in Sangerhausen – sind zwar denkmalwürdig, aber für den heutigen Bahnbetrieb nicht mehr nutzbar.
In einigen Fällen ist dann der Rückbau leider nicht vermeidbar.
Gut dokumentiert
Bevor alte Technik verschwindet, halten wir sie fotografisch fest. Besonders prägende Elemente werden, wo möglich, gesichert und bewahrt.









